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E-Rechnungspflicht ab 2025

Handlungsbedarf für Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Unternehmen elektronische Rechnungen versenden und sind gleichzeitig verpflichtet, solche Rechnungen zu empfangen. Alle Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmer, müssen ab dann in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Auch der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen zur Pflicht.

Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, welche die europäische Norm EN-16931 erfüllt. Die bereits in der Praxis verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen dieser Norm.

Was ist zu tun?

Mit DATEV-Unternehmen online können Sie E-Rechnungen speichern und archivieren - unabhängig davon, ob Sie Ihre E-Rechnungen anfangs noch per E-Mail oder künftig über die DATEV E-Rechnungsplattform erhalten.

Zur Einführung von DATEV-Unternehmen online beraten und schulen wir Sie kompetent und umfassend. Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin unter zentrale(at)gisatec.de oder telefonisch unter 05374-920112-0.